Staaten bekennen sich zur Globalisierung und garantieren innerhalb der EU ihren Bürgern Freizügigkeit, u.a. in Gestalt der Niederlassungsfreiheit. Internationale Mobilität ist nicht nur wirtschaftlich notwendig, sie ist auch politisch gewünscht und innerhalb der EU durch die Niederlassungsfreiheit sogar rechtlich abgesichert. Dies gilt für die Mobilität aus beruflichen Gründen ebenso wie aus privaten Gründen. Tangiert die Mobilität aber den staatlichen Steueranspruch, versteht der Fiskus keinen Spaß. Die guten Rechtsgrundsätze sind vergessen. Viele Staaten nehmen den Wegzug ihrer Bürger zum Anlass, eine Wegzugsbesteuerung durchzuführen (Exit Tax). Wer wegziehen will, steht vor der staatlichen Steuermauer. Wer aus Deutschland ins Ausland zieht, ist als Inhaber von Anteilen an Kapitalgesellschaften grundsätzlich betroffen. In Ausnahmefällen gilt dies auch für Gesellschafter von Personengesellschaften oder Inhaber von Betrieben. Die Steuer zielt also auf die unternehmerischen Leistungsträger unserer Gesellschaft.
Der Wegweiser ist auf dem Rechtsstand Juni 2023. Er vermittelt bis ins Detail die erforderlichen Rechtskenntnisse im Zusammenhang mit der steuerlichen Ansässigkeit in Deutschland, dem Wegzug ins Ausland und dessen Steuerfolgen und deren Vermeidung. Der Schwerpunkt liegt auf den Steuerfolgen von Wegzüglern, die mehr als 1% Anteile an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften halten. Den Wegzug setzt der Gesetzgeber mit allen Konsequenzen einer Veräußerung gleich. Die Besteuerung des Wegzugs ist daher die Besteuerung eines Gewinns aus der (fiktiven) Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils. Mit anderen Worten nimmt der Gesetzgeber den Wegzug zum Anlass, die stillen Reserven des Unternehmens zu besteuern, ohne dass dem Wegzügler zur Steuerzahlung erforderliche Liquidität zufließt.
Waren die Steuerfolgen eines Wegzugs innerhalb der EU bis 2021 hinnehmbar, da der Gesetzgeber in diesen Fällen die Steuer zinslos und ohne Sicherheitsleistung stundete, gilt dieses EU-Privileg für Wegzüge ab 2022 nicht mehr. Die neue Gesetzgebung ist ein großes Ärgernis und ein Rückschritt für die europäische Integration. Das EU-Privileg wurde im Jahr 2006 vom Gesetzgeber geschaffen, um dem Gebot der Niederlassungsfreiheit Rechnung zu tragen. Die heutige Begründung des Gesetzgebers, die nunmehr ab 2022 wirkende Verschärfung sei eine Umsetzung der europäischen ATAD-Richtlinie (Anti-Tax-Avoidance Directive), ist in diesem Zusammenhang – höflich ausgedrückt – euphemistisch, da nach der Richtlinie eine Verschärfung nicht geboten war.
Fazit: Ist das Kind in den Brunnen gefallen, ist die Rückkehr nach Deutschland u.U. die letzte Möglichkeit, die Steuer rückwirkend zu beseitigen. Denn die Rückkehr binnen 7 Jahren lässt die Wegzugssteuer rückwirkend entfallen. Besser als Scherben aufzukehren ist es, die Wegzugsbesteuerung durch vorausschauende Planung zu vermeiden.
Der Wegweiser stellt die Fallstricke bis ins Detail dar:
https://depesche.plattes.net/ww/auswandern-nach-mallorca-steuer-mauer-um-deutschland/
_________________________________________________________________________
Beratung gewünscht?
Unser Kontaktformular:
https://link.plattes.net/KontaktYoutube
_________________________________________________________________________
Offene Stellen:
https://www.plattes.net/karriere
E-Mail:
[email protected]
_________________________________________________________________________
Weitere Themen rund um Steuer und Recht behandeln wir in unseren Wegweisern:
https://willipedia.plattes.net/wegweiser
_________________________________________________________________________
Folgen Sie uns auf Social Media:
► LinkedIn:
https://www.linkedin.com/in/steuerberater-mallorca-datev-in-spanien/
https://www.linkedin.com/company/european-accounting-steuerberater-mallorca-spanien
https://www.linkedin.com/company/willipedia
► Instagram:
https://www.instagram.com/plattesgroup/
► Twitter:
https://twitter.com/WillipediaTax
► Podcast:
https://podcasts.apple.com/es/podcast/willipedia-steuern-und-recht-international/id1497271461
https://deezer.page.link/Zj72a2LUzvARgFfA6
https://open.spotify.com/show/0bCsu6PQs9O9SHrX7nLxAk?si=f45f03c6f4334b01
https://podcasts.google.com/feed/aHR0cHM6Ly93aWxsaXBlZGlhLnBvZGlnZWUuaW8vZmVlZC9tcDM=
_________________________________________________________________________
PlattesGroup
Camí dels Reis, 308, Edifico 3A, 2°
07010 Palma
Mail:
[email protected]
Telefon: 971679418
https://www.plattes.net
Abonnieren Sie unseren Newsletter:
https://willipedia.plattes.net/kontakt/newsletter
_________________________________________________________________________
#plattesgroup #steuernmallorca #steuernspanien #willipedia